Warum operieren?
Nachdem Atempausen, die zusätzlich zum Schnarchen auftreten können, ausgeschlossen wurden, kann bei bestimmten anatomischen Auffälligkeiten eine Operation zur Verminderung/Beseitigung des Schnarchens durchgeführt werden.
Was wird gemacht?
Bei Behinderung der Nasenatmung sind Operationen an der Nasenscheidewand, den Nasenmuscheln oder den Nasennebenhöhlen möglich. Besteht eine Einengung im Bereich des Rachens durch vergrößerte Mandeln, ein vergrößertes Zäpfchen oder einen sehr schlaffen Gaumen, sollte hier die Korrekturoperation erfolgen. Die vergrößerten Mandeln werden entfernt, das Zäpfchen verkleinert oder der Gaumen gestrafft.
Vor der Operation:
- HNO-ärztliche Untersuchung
- nächtliche Schlafuntersuchung (bei Ihnen zu Hause)
- Operation wird in Vollnarkose durchgeführt.
Nach der Operation
- abhängig von der Art des Eingriffs
Für Ihre Planung:
- Klinikaufenthalt 4-5 Tage
- Arbeitsunfähigkeit 2 Wochen
- Sportverbot 3-4 Wochen